Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TORDA Gerüst, Geiselbergstraße 4/13, 1110 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer“), betreffend Gerüstvermietung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführungsbeginn zustande. Grundlage des Angebots sind die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Maße, Nutzungszwecke und örtlichen Verhältnisse; Abweichungen können zu Mehrkosten führen.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Das Gerüst wird nach den einschlägigen Normen und Vorschriften (insbesondere ÖNORMEN und Arbeitnehmerschutzbestimmungen) errichtet und vor Übergabe geprüft.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, setzt sich das Entgelt aus einem einmaligen Betrag für Auf- und Abbau sowie einer Grundmiete für die vereinbarte Grundmietzeit zusammen; darüber hinausgehende Standzeiten werden je angefangener Woche verrechnet. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Mietdauer und Verlängerung
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des aufgebauten Gerüsts und endet mit dem vereinbarten Termin bzw. mit der Freimeldung durch den Auftraggeber. Erfolgt keine rechtzeitige Freimeldung, verlängert sich die Miete automatisch zu den vereinbarten Konditionen je angefangener Woche.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für freie Zufahrt und geeignete Aufstellflächen sowie – soweit erforderlich – für Strom- und Wasseranschluss. Behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlichen Grundes werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber eingeholt; der Auftragnehmer unterstützt auf Wunsch. Das Gerüst darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Eigenmächtige Veränderungen, insbesondere das Entfernen von Verankerungen, Belägen oder Seitenschutz, sind untersagt. Mängel oder Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden.
7. Eigentum
Sämtliches Gerüstmaterial bleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
8. Haftung und Gefahrtragung
Mit der Übergabe geht die Obhut über das Gerüst auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietmaterials während der Mietzeit, ausgenommen bei Verschulden des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Personenschäden sowie gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich zwingend anderes gilt. Für Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere Sturm ab der maßgeblichen Windstärke, wird keine Haftung übernommen, sofern das Gerüst ordnungsgemäß errichtet war.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen; gegenüber Unternehmern gilt § 377 UGB.
10. Rücktritt und Kündigung
Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder vertragswidriger Nutzung des Gerüsts ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und das Gerüst auf Kosten des Auftraggebers abzubauen. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte (insbesondere nach FAGG) zu.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026